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Contact: Anthony McCann,
Lecturer in Ethnomusicology,
University of California,
Santa Barbara
amccann@NOSPAMbeyondthecommons.com






















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Irische traditionelle Musik und die Diskussion über Urheberrechte

Anthony McCann 2003, translated by Petr Pandula

The original version of this article was printed in English in the annual magazine Irish Folk Festival in September 2003, with the title, "Irish Traditional Music and the Copyright Debate".

Lizenzen für Aufführungsrechte werden in Irland verwaltet von The Irish Music Rights Organsation (IMRO), die das Pendant zur Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Deutschland ist. Um es in deren eigenen Worten zu sagen, "IMRO ist die nationale Körperschaft mit dem Auftrag, öffentliche Aufführungsrechte von urhebergeschützter Musik für Liedermacher, Komponisten und Arrangeure gemeinfreier Werke, als auch für Musikverleger zu verwalten. IMROs Aufgabe ist es, Tantiemen einzufordern und zu verteilen, die im Zusammenhang mit öffentlicher Aufführung von geschützten Werken anfallen."

Angesichts des Vorgehen der IMRO erlebte man in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre eine Reihe von Meinungsverschiedenheiten, die zu einem heftigen Ausbruch an Mißtrauen gegenüber der IMRO führten, welches fast schon paranoide Ausmaße hatte. Als man jedoch das Jahr 2000 schrieb, wurde aus einer der berüchtigsten Organisationen des Landes eine der wohlgelittensten, was einem kleinem Wunder gleichen mag. Derzeit agiert die Organisation begleitet vom Wohlwollen der Regierung, voller Unterstützung der Legislative und mit einer unangefochtenen ökonomischen Monopolstellung im irischen Rechtswesen.

Aufführungsrechte sind eine der wichtigsten finanziellen Grundlagen der internationalen Musikindustrie. Wenn man das ganze aufgeblähte juristische Vokabular bei Seite schiebt, und das ist fürwahr nicht einfach, bleibt als Kernfunktion der Urheberrechte, die sich aus der Theorie über Urheberrechte ableiten, die Rechtfertigung dafür, dass eine Person einer anderen auf eine legitime Art und Weise eine Gebühr abverlangen kann. Mit anderen Worten: "Füge dich! Bezahle mich! (oder nehme Dich besser in Acht!)". Das ist die ganz einfache Logik hinter dem Vorgehen einer Verwertungsgesellschaft, die den "Gebrauch" von "Musik" in öffentlichen Räumen verwertet. Damit eine Verwertungsgesellschaft erfolgreich oder überhaupt arbeiten kann, müssen die Lizenzen für den "Gebrauch von Musik" auf der Grundlage von Überzeugung oder eingelegter Rechtsmittel eingetrieben werden, wobei die Handlungsgrundlagen dieser Organisation nicht angefochten werden dürfen. Lizensierung ist die Hauptaufgabe einer Verwertungsgesellschaft und die Einkommensquelle schlechthin. Im Jahre 2000 hat IMRO 19.457.780,- irische Pfund = ca. 24.706.284,- ? an Lizenzen vereinnahmt. Sollte jemand IMRO die Zahlung einer Lizenzrechnung verweigern, so schlägt die Gesellschaft den Rechtsweg ein und das irische Amtsgericht wird eingeschaltet. Im Falle, dass ein Verwertungsvertrag geschlossen, aber keine Abgaben gezahlt wurden, wird der "Musik Verbraucher" von IMRO als ein ganz gewöhnlicher Schuldner verklagt. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Lizensierung von Aufführungsrechten ist eine heikle Angelegenheit.

Eine Schlüsselstellung in der Diskussion der neunziger Jahre hatte der Streit zwischen IMRO und "The Vintners' Federation of Ireland (VFI), einem Verband von Gastronomen und Pubbesitzern, die außerhalb von Dublin ansässig sind. Sie weigerten sich, die Gebühren für Aufführungsrechte zu zahlen und haben ihren Widerspruch in einer Kampagne zum Ausdruck gebracht, die eine Zusammenarbeit mit der IMRO boykottierte. IMRO machte zahlreiche Versuche, ein Ankommen mit VFI zu schließen. Nach einem 14 Jahre dauernden Streit wurde dieser 1997 gütlich beigelegt. Seit 1998 sieht es ganz danach aus, dass die IMRO eine gänzlich unangefochtene Vormachtstellung inne hat.

Was den Streit mit der VFI im Jahre 1996 so ungemein kompliziert hat, war die schwerpunktmäßige Einbeziehung von traditioneller irischer Musik in die Verhandlungen. Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Beklagen von Abgaben, benutzte VFI die Abgaben für eine "traditionelle Musik Session", um ihre ablehnende Haltung zu begründen. Hugh Duffy, der damalige Geschäftsführer der IMRO, behauptete, dass die VFI irische traditionelle Musik als Vorwand dafür benutzten, Lobbyarbeit zu betreiben, um gar keine Abgaben zu leisten. Doch dem war nicht ganz so.

Die Pubbesitzer stellten die These auf, dass der "Gebrauch" von "traditioneller Musik" oder die zur Verfügungstellung eines Raumes für "traditionelle Sessions" sich von anderen Musikverwertungen unterscheiden. Zwei Forderungen wurden erhoben. Die Erste lautete, dass gar keine Abgaben für "Sessions" zu leisten sind. Die Zweite, dass sie mit einem günstigeren Tarif belegt werden sollen. Es ist beachtlich, dass "traditionelle Musik" an sich thematisiert und dass die IMRO in eine Diskussion darüber verwickelt wurde. Wenn man der Logik des "Copyrights" folgt, dann sollte es keinen Unterschied zwischen dem einen und anderen Musikstil auf der Grundlage geben, wie die Musik klingt. Die Logik der Schutzrechte besagt, daß entweder ein „Werk" als geschützt gemeldet ist oder eben nicht. Als Konsequenz daraus ist es geschützt oder eben nicht, egal zu welchem Musikstil es gehören mag. Man hat den Pubbesitzern schließlich Zugeständnisse gemacht. Im Verlauf der Verhandlungen wurde offensichtlich , dass sich die ganze Angelegenheit für die Menschen, die an Sessions teilnehmen, in eine neue Dimension verschiebt, die von rein finanziellen Erwägungen weit ab liegt.

Es ist in etwa zehn Jahre her, dass Menschen in dem sozialen Umfeld der traditionellen Musik anfingen, sich mit Urheberrecht zu beschäftigen. Davor haben sich damit nur Musikwissenschaftler und Archivare beschäftigt und auch kommerziell ausgerichtete Künstler, die sich nach dem Abschluß eines unlauteren Vertrages besser mit dem Thema Schutzrecht vertraut gemacht haben, als zum Zeitpunkt des Abschlusses. Mit dem großen Erfolg der Musik, die die Bezeichnung "Irish traditional" oder "Celtic music" in der Welt der Musikindustrie aufs Auge gedrückt bekam, wurde in den Achtzigern und Neunzigern ein Klima geschaffen, das die Verwertungsgesellschaften auf den Plan rief, die steigende Erwartungshaltung in Bezug auf Zahlung von Tantiemen zu befriedigen. Die Reaktion auf eine sich verstärkende Aussicht, für neue Kompositionen eine finanzielle "Belohnung" zu erhalten, war eine steigende Zahl an neu komponierten Melodien (mit einem traditionellem Duktus) als auch deren Anmeldung. Es kam noch hinzu, dass etliche Arrangements als einmalig betrachtet wurden und als solche zum Schutz der Originalität den Verwertungsgesellschaften gemeldet wurden. Bis zur Mitte der neunziger Jahre war jedoch das Wissen und der bewußte Umgang mit Urheberrechten in Hinblick auf traditionelle Musik einer Minderheit vorbehalten.

Die zwischen VFI und IMRO geführten Tarifverhandlungen waren der Wendepunkt. Es war zwar immer noch eine leicht abgehobene Angelegenheit, aber das Urheberrecht bekam immer mehr Einfluß auf das Leben und Wirken von Menschen, die bis dahin kaum einen Gedanken darauf verschwendet haben. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten des VFI / IMRO Streites begann seit 1996 in den Kreisen der traditionellen Musiker Einfluß auf die Auswahl der "Tunes" zu haben. Manche Musiker zogen völlig falsche Schlußfolgerungen und weigerten sich gewisse "Tunes" in "traditionellen Sessions" zu spielen, weil diese als urhebergeschützt galten. Andere Musiker hielten sich so lange zurück, ihre Eigenkompositionen zum Besten zu geben, bis diese auf einem offiziellen Tonträger veröffentlicht wurden, weil sie befürchteten, ihre Copyrights verlieren zu können. Es ist egal, ob diese Ängste auf einer Fehlinterpretation der Rechtslage oder eines völligen Mißverständnisses beruhten.

Viele reagierten auf die Absicht, Sessions in das Urheberschutzrecht einzubeziehen mit Unverständnis. Man konnte keinen Zusammenhang zwischen dem Geist des Urheberschutzes, also dem Anspruch auf geistiges Eigentum und den "traditionellen" Lebensformen, insbesondere der Session sehen. Der Fiddler Martin Hayes sagte dazu: "Meiner Meinung nach gehört das Zeug niemand. Man kann es einfach nicht besitzen." Und ein anderer Musiker sagte es noch weniger unverblümt: "Niemand hat einen Anspruch auf ein Copyright, wenn ein Werk in einer Session gespielt wird, weil es mit dem Geist unserer Kultur nicht zu vereinbaren ist."

Der Kern des Streites schien klar zu sein. IMRO trat an Pubbesitzer heran, um Lizenzgebühren aus Aufführungsrechten ihrer Mitglieder einzukassieren. Obwohl es sich um "traditionelle" Musik und um Arrangements handelte, deren Copyright abgelaufen war, die jedoch von IMRO Mitgliedern gespielt wurden, sollten dennoch Gebühren anfallen. Dreierlei schien IMROs Rechtsposition in dieser Sache zu stützen. Es handelte sich bei den in Sessions gespielten Tunes um "Arrangements"; dann hätten auch neue Kompositionen vorhanden sein können, die zum Urheberschutzrecht gemeldet wurden und zuletzt die Wirksamkeit der Gesetzgebung und internationaler Abkommen. Viele Musiker brachten besorgt zum Ausdruck, dass IMROs Ansprüche unangebracht waren, eine Art Belästigung und Einbruch in ihre Sphäre, wenn nicht sogar eine existentielle Bedrohung der Pubsession. Gerüchte wurden laut, dass Sessions abgesetzt wurden, weil Pubbesitzer von IMRO unter Druck gesetzt wurden. Im großen Ganzen wurde aber die angenommene Bedrohung der Sessions sehr übertrieben und entbehrte einer seriösen Grundlage.

Es gibt keinen Zweifel darüber, dass die Rolle der IMRO in Hinblick auf den Schaden, den sie der "Tradition" zufügen möge, dämonisiert wurde und viele Gerüchte darüber in den Umlauf gesetzt wurden, zudem gab es auch noch Sorgen, die eine mehr fundierte Grundlage hatten. Es wurde Kritik laut, dass IMRO Mitarbeiter die Rechtslage auf "traditionelle Musik" anwendeten, ohne über diese wirklich Bescheid zu wissen. Kompetenz anzufechten oder zu sagen, dass diese Organisation keine Rechtsgrundlage in diesem Zusammenhang habe, war eine schlimme Herausforderung dieser Körperschaft, die eine absolute Monopolgewalt auf alle Lebenszusammenhänge außerhalb des Familienlebens erhob, wenn auch nur der geringste Verdacht bestand, dass dort eine einzige urhebergeschützte Komposition hätte aufgeführt werden können. Darüber hinaus zu behaupten, dass gewisse Lebensräume frei von kommerziellen Interessen wären, konnte von einer Organisation kaum anerkannt werden, derer Mitglieder den Anspruch hatten, dass alle Lebenszusammenhänge kommerziell und dass der Sinn des Daseins immer einen geschäftlichen Hintergrund habe.

Interessanter Weise wurde aus dem Widerstand in den traditionellen Musikkreisen gegen die IMRO kein organisierter Zusammenschluß ins Leben gerufen. Die größte bestehende traditionelle Musikvereinigung Irlands, Comhaltas Ceoltóirí Éireann ( CCÉ ), rief zum organisierten Widerstand. Zu dem Zeitpunkt als die "traditionelle Musik" zum Thema des Streites zwischen VFI und IMRO wurde, war der Standpunkt von CCÉ eindeutig. 1996 verabschiedeten die CCÉ Mitglieder anläßlich der Jahreshauptversammlung mit einer überwältigenden Mehrheit eine Erklärung, die unter allen Umständen eine Nicht-Zusammenarbeit mit der IMRO versprach.

Die Meinung des Vollzeit-Geschäftsführers des Verbandes Labhrás Ó Murchú waren ziemlich deckungsgleich mit der allgemeinen Meinung im Lande. Er sagte, dass IMRO seinem Eindruck nach keine Kompetenz und Verständnis darin hätte, was allgemein als traditionelle Musik betrachtet wird. Darüber hinaus vertrat er im Auftrag seines Mandates die Meinung, dass die Anzahl der Interpreten für welche die Urheberrechte von Belang seien, egal ob sie kommerziell aktiv wären oder nicht, zu vernachlässigen klein war. Er ließ nichts darüber im Unklaren, dass die überwältigende Mehrheit der Musiker, die im nicht kommerziellen Umfeld aktiv waren, nicht im Traum an Urheberrechte denken würde. Sie würden traditionelle Musik als freies Gut in dem Sinn betrachten, dass jedermann diese Musik ohne Einschränkungen und ohne eine Absicht auf eine Aneignung spielen dürfe. Darüber hinaus würde die IMRO-Ideologie mit Besitzanspruch an Melodien und Lieder im diametralen Widerspruch zu dem Geist der Großzügigkeit verlaufen, die allen musikalischen Aktivitäten inne wohnt, die die CCÉ vertritt. Nach einer ganzen Reihe von privaten Meetings unterschrieb am 21.12.1998 Shay Hennessy, der damalige IMRO-Vorstand und Labhrás Ó Murchú für CCÉ eine Übereinkunft. In diesem "umfassenden" Dokument kamen CCÉ und IMRO überein, dass sie kooperieren wollen, um die irische traditionelle Musik und Tanz so zu fördern, dass dies zum Wohle der Mitglieder beider Organisationen gereicht.

Für eine einmalige Abschlagszahlung von 1.000,- irischen Pfund wurden alle Ansprüche der IMRO gegenüber allen CCÉ Geschäftsstellen und Veranstaltungen abgegolten. Im Gegenzug willigte IMRO ein, CCÉ eine jährliche "finanzielle Unterstützung" in Höhe von 125.000 irischen Pfund ( = 317.434,- ? ) zukommen zu lassen. Ein weiterer Teil des Deals war, dass IMRO sich verpflichtete, jegliche Anfragen hinsichtlich Unterstützung für traditionelle Musik an CCÉ weiter zu reichen. Dazu wurde eine weitere Zahlung unter dem Begriff "financial subvention" fällig in Höhe von 125.000,- irischen Pfund ( = 158.720,- ? ), die an das Brú Ború Kulturzentrum ging, das mit CCÉ eng verbandelt und von Labhrás Ó Murchús Ehefrau geleitet wird.

Die Kehrtwendung in der offiziellen CCÉ Position von einer fundamentalen Opposition zu einer fundamentalen Zusammenarbeit war in der Tat spektakulär. Das hatte zur Folge, dass jeglicher Widerstand unter den traditionellen Musikern gegenüber IMRO durch CCÉ zu Nichte gemacht wurde, weil IMRO damit einen juristischen Anspruch auf die Domain der "Tradition" erlangte. Wie kann man in diesen Vorgängen einen tieferen Sinn ergründen?

Einerseits kann man den juristischen Ansatz einschlagen. Wir können die Position einnehmen, die CCÉ eingenommen hat und alle Rechtsansprüche anerkennen, die die IMRO auf die Session-Kultur erhebt. Wir können das staatlich sanktionierte Monopol anerkennen und befolgen, das IMRO inne hat. Wir können das Recht studieren, uns danach verhalten, Ansprüche erheben, Ansprüche anerkennen, einen Rechtsanwalt wenn nötig hinzuziehen, und gehorchen - IMRO, dem Gesetz, den Gerichten, der Regierung und dem Staat. Wir können leben mit einem wachsenden Schwerpunkt in Sachen Urheber- und Aufführungsrechte und uns immer mehr des kommerziellen Potentials der Klänge bewußt sein, die wir produzieren und geniessen. Diese Möglichkeit fordert jedoch den großteils unreflektierten Status von geistigem Eigentum, Urheberrecht, Aufführungsrecht und deren Einfluß auf das Leben traditioneller Musiker nicht heraus.

Andererseits können wir immerhin zwei Stränge an Fragen hinsichtlich dieser Probleme formulieren. Wir können zuerst die Gültigkeit der Aufführungsrechte generell in Frage stellen. Aufführungsrechte sind nicht speziell im "The Irish Copyright and Related Rights Act, 2000" erwähnt. Urheberrecht ist zwar erwähnt und dass Aufführungsrechte etwas mit Urheberrecht zu tun haben, und dass sie etwas damit gemein haben "ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", aber nirgends ist es genauer spezifiziert, weder in der Gesetzgebung noch in der einschlägigen Literatur. Es hat den Anschein, dass alle Beteiligten annehmen, dass den Aufführungsrechten eine fundamentale Logik inne wohnt und diese Sinn macht. Es kann aber sein, dass Gesellschaften, die Aufführungsrechte wahrnehmen, keinerlei logische Grundlage haben. Jedoch die Terminologie der Urheber- und Aufführungsrechte fährt fort, einen sagenhaften finanziellen Umsatz der Musikindustrie weltweit zu garantieren und wie so oft im Leben, bildet und rechtfertigt dies eine Anspruchsgrundlage.

Eine Sache wird dabei aber leicht übersehen. Die begleitende Terminologie zur rhetorischen Begründung von Aufführungsschutzrechten fällt etwas dünn aus. Zum Beispiel wurden die Begriffe "Musik", "Gebrauch von Musik", "Musikwerk" oder "Aufführung" nie definiert, weder im irischen Recht noch in der IMRO Literatur (vielleicht mit Ausnahme einer Gebrauchssprache, wo der "Gebrauch von Musik" das ist, womit sich "Musikverbraucher" beschäftigen und umgekehrt). Niemand hinterfragt das ganz genau, weil man immer davon ausgeht, dass die ganzen Absprachen in Sachen Aufführungsschutzrechte wasserdicht und glaubwürdig sind. Man geht davon aus, dass all dieses eine gesicherte Handlungsgrundlage zur Rechtfertigung der Aktivitäten dieser Organisation bildet.

Mit einem zweiten Fragenstrang wären die Konflikte zu hinterfragen, die in den Zusammenhängen aufkamen, als traditionelle Musik in Irland in ein Spannungsverhältnis mit anderen Werten geriet. Man sollte hinterfragen, warum ein Musiker darauf kommt zu erklären, dass die Anwendung von Aufführungsschutzrechten "der gesamten Kultur wesensfremd sei". Geistiges Eigentum bestimmt rigide Denkstrukturen, die ihren Ursprung im besitzanstrebenden Individualismus haben ("Das ist Mein. Es gehört Dir nicht"). Die hinter Verwertungsgesellschaften stehende Logik basiert auf der Annahme, dass die menschliche Natur egoistisch ist, Weltauffassung lediglich eine Gewinn- und Verlustgleichung ausmacht, geistiges Eigentum eine überall anzuwendende Formel sei, und dass es völlig legitim sei, anderen eine Sichtweise aufzuzwingen, anstatt deren Sichtweise zu akzeptieren. Geistiges Eigentum, Urheberschutzrecht und Aufführungsschutzrecht sind jeweils eine Doktrin und Glaubensbekenntnisse. Sie beinhalten die Erklärung "So ist es! Denke entweder so oder" ( du wirst es bereuen )!" Wenn sie regelmäßig angewendet werden, erzeugen sie Konflikte, Mißtrauen und eine paranoide Sorge über Diebstahl, Eigentum und das allgegenwärtige Auge des "Big Brother".

Es gibt jedoch auch Denkmuster, die Komplexität, Feinheiten und verschiedene persönliche Erfahrungshorizonte berücksichtigen und im Gegensatz zu den "allgemeingültigen Wahrheiten" der Richtlinien stehen, welche die Verwertungsgesellschaften vertreten. In diesen Traditionen werden Beziehungen und Verwandtschaften nicht einfach nur zur Kenntnis genommen, sondern ausgebaut und begünstigt. Respekt, Demut, Zärtlichkeit, Großmut und Anteilnahme stehen dabei im Vordergrund. Unter Freunden haben totalitäre Ansprüche und Anrechte keinen Platz. Diese und andere ähnliche Traditionen sind eine mächtige Grundlage, um ein menschliches Antlitz zu wahren. Sie sind eine solide Handlungsgrundlage, mit der man egoitischem und nach besitzstrebendem Treiben begegnen sollte.

Hier geht es nicht um den unaufhaltsamen Vormarsch von Modernität auf die wir keine Macht oder Einfluß haben. Hier geht es um uns Menschen. Menschen machen das, was menschlich ist und das geht auch uns was an. Man muß sich die Frage stellen: "Was sollen unsere Kinder vom Leben lernen?". So einfach ist es. Sollen wir systematisch wertvolle und menschliche Handlungsgrundlagen vergessen, verdrängen und ignorieren, um sie mit vorfabrizierten Werten wie geistiges Eigentum, Urheber- und Aufführungsschutzrecht zu ersetzen? Und lügen wir uns nicht ab und zu selber in die Tasche, indem wir uns damit rechtfertigen, dass man unsere Kooperation auf dem Wege von Sachargumenten oder sogar Zwang erreicht? Und seien wir mal ganz ehrlich: Verhalten wir uns manchmal so nicht auch.